Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - basierend auf der EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA). Das bedeutet: private Unternehmen müssen digitale Angebote wie Webseiten, Online Shops oder mobile Anwendungen barrierefrei gestalten, damit sie für alle Menschen zugänglich sind - auch für Menschen mit Einschränkungen.
Was bedeutet barrierefrei?
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie ohne Einschränkungen genutzt werden können - z.B. von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Dazu gehören unter anderem:
- Kontraste und Schriftgrößen anpassbar
- Klare Navigationsstrukturen
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Alternativtexte für Bilder
- Verständliche Sprache
Wen betrifft die neue Regelung?
Alle Unternehmen, die Online Shops oder Dienstleistungen digital anbieten, sind betroffen - also auch dein Shop, wenn du Produkte oder Services online vertreibst. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz.
Was bedeutet das für dich als Shop-Betreiber?
Du bist verpflichtet, deinen Online Shop barrierefrei zu gestalten und regelmäßig zu prüfen. Unser Shopsystem unterstützt dich dabei - mit Funktionen und Modulen, die helfen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und deine Website für alle zugänglich zu machen. Unser Shop ist von Haus aus barrierefrei. Weitere Barrieren, die auftreten können, entstehen durch das Hinzufügen von Bildern oder anderen Inhalten.
Barrieren sind Punkte oder Dinge über die Menschen stolpern können.
Das betrifft im Web besonders Menschen mit einer Seh-Beeinträchtigung oder anderen Einschränkungen.
Beispiele für Barrieren sind:
- Bilder ohne Alt-Texte
- Normale PDFs
- Videos ohne Untertitel oder Voiceover
- Videos ohne DGS (öffentlich Stellen)
- Inhalte, die sich bewegen und nicht angehalten werden können
Webseiten und digitale Angebote öffentlicher Stellen unterliegen in Deutschland besonders strengen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die rechtlichen Grundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Bundesebene sowie die entsprechenden Landesbehindertengleichstellungsgesetze (LBGG) in den Bundesländern.
Diese Gesetze verpflichten öffentliche Einrichtungen - wie Behörden, Kommunen, Bildungseinrichtungen oder öffentlich-rechtliche Organisationen - dazu, ihre Webseiten, Apps und digitalen Dokumente vollständig barrierefrei zu gestalten. Dabei gelten höhere Standards als für private Anbieter.
Was ist konkret vorgeschrieben?
- Technische und inhaltliche Barrierefreiheit
- Verständliche Sprache und gut strukturierte Inhalte
- Eine vollständige und regelmäßig aktualisierte Erklärung zur Barrierefreiheit
- Ein Feedbackmechanismus, mit dem Nutzer Barrieren melden können
- Teilweise auch die Umsetzung der Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Informationen wende dich bitte an die zuständige Überwachungsstelle oder eine juristische Fachberatung im Bereich Barrierefreiheit.
Barrierefreiheit im Web ist essenziell, um allen Nutzern den gleichen Zugang zu Informationen zu verschaffen. Besonders bei Bildern ist die richtige Beschreibung wichtig. In diesem Tutorial erfährst du, wie du Bilder barrierefrei gestaltest und Alt-Texte sinnvoll einsetzt.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreie Webseiten ermöglichen Menschen mit Sehbehinderung oder anderen Einschränkungen den Zugang zu Informationen. Screenreader oder ähnliche Assistenz-Technologien helfen dabei, indem sie den Inhalt samt Alt-Texten vorlesen und so zugänglich machen.
Alt-Texte:
Ein Alt-Text ist eine kurze und prägnante Beschreibung dessen, was auf einem Bild zu sehen ist. Er wird von Screenreadern vorgelesen und ermöglicht so, dass Sehbehinderte den Inhalt verstehen. Alt-Texte sollten idealerweise unter 100 Zeichen lang sein und nicht identisch sein mit der Bildbeschreibung. Sie sind auch wichtig für die Suchmaschinenoptimierung (SEO), da sie Suchmaschinen helfen, den Inhalt von Bildern zu verstehen
Hier ist es wichtig zwischen Hintergrund- und Inhaltsbildern zu unterscheiden:
Hintergrundbilder sind solche, die über CSS eingebunden werden und nicht zum Inhalt beitragen, wodurch sie keinen Alt-Text benötigen. Wenn ein Bild jedoch eine informative Funktion hat, sollte es einen Alt-Text haben, dass alle Nutzer den Inhalt korrekt verstehen.
Bild Beschreibung:
Eine Bild Beschreibung ist eine umfassende und detaillierte Erklärung des Bildinhaltes. Sie kann auch zusätzliche Informationen wie z.B: Ort, Veranstaltung oder sichtbare Personen enthalten. Bildbeschreibungen sind besonders nützlich bei komplexen Bilder und Darstellungen wie Diagrammen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen vermittelt werden.
Beispiele:
Hier ist ein Eingabefeld zu sehen, das bei den Bildern in der Medien-Biblitohek hinterlegt ist. Es wird geöffnet, indem man nach Upload auf das gewünschte Bild tippt. Im Nachgang lässt sich die Beschreibung unter dem Reiter "Medien" ergänzen oder bearbeiten.
Es gibt 3 Felder, die gefüllt werden sollten:

- Dateiname: Der Name der hochgeladenen Datei wird hier automatisch übernommen und kann im Nachgang angepasst werden
- Bildbeschreibung: Hier sollte eine kontextbezogene Bildbeschreibung eingefügt werden.
- Alt-Text: Hier sollte kurz beschrieben werden, was auf dem Bild zu sehen ist.
Achtung:
Bilder, die direkt in einen Inhaltsblock (wie diesen hier) eingesetzt werden, haben ein anderes Eingabefeld. Diese Texte werden aktuell noch nicht in der Medienbibliothek übernommen. Auch die Texte der Bilder, die über einen Bild-Block hinzugefügt werden, werden noch nicht übernommen. Die Beschreibung und der Alt-Text müssen also für die erneute Nutzung mit gleichen Texten in den Medien hinterlegt werden.